Aus dem Archiv Vol 9: Fischenzen

von Pit Müller

Die Fischenzen am Westufer des Zugersees

Die Fischenzen am Westufer gehören einzelnen Privaten, meist Berufsfischern, oder Körperschaften, wie beispielsweise der Korporation Zug. In diesen ‚Grundstücken auf dem See‘, den Parzellen an Land vergleichbar, sind die Nutzungsrechte genau festgelegt. U.a. gilt eine Bewilligungspflicht für das Setzen des Ankers, oder das Errichten eines Steges oder Bojenfeldes.

Im Chiemen (zum Kanton Luzern gehörig, von den SGZ-lern auch Kiemen genannt – Chiemen bedeutet ‚Wald mit den vielen Kiefern‘) verbrachten die SGZ-ler biwakierend ihre freie Zeit. Heute besteht ein Zeltverbot an Land und ein Ankerverbot zu Wasser.

Zugerseekarte mit den Fischenzen

Aus dem Bordbuch von Kraxli

Samstag, den 8. Juni 1946

Allgemeine Ausfahrt der Chamer nach dem ‚Kiemen‘ mit Biwak über die Pfingsttage. Kein gemeinsamer Start.

Die Fischenze rund um den Chiemen

Die Fischenze rund um den Chiemen gab immer wieder Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Yacht Club Zug besitzt eine Parzelle an Land und errichtete in der Fischenze ‚Tschümperlin‘ einen Steg. In verschieden-sten Gerichtsurteilen wurden die Rechte und Pflichten geklärt. Der Steg musste wieder abgebrochen werden.

-> Weitere Bilder hier: SCC aus der Chronik Vol 1-9